
Zweiradklassen |Klasse B96 | Klasse BE
KFZ - ausgenommen KFZ der Klassen AM, A1 A2und A – mit
Anhängerregelung
Bemerkung:
Einschluss: AM, L Wegfall der Bestimmung „zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs“ bei Anhängerregelung
Mindestalter:
18 Jahre oder 17 Jahre beim Begleiteten Fahren mit 17 (BF 17)
KFZ der Klasse B mit Anhänger mit:
Bemerkung:
Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.
Mindestalter:
Wie Klasse B
KFZ der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger:
Bemerkung:
Vorbesitz Klasse B, keine Theorieprüfung erforderlich – praktische Prüfung muss sein!
Mindestalter:
Wie Klasse B
Krafträder mit
Einschluss: AM, A1, A2
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A., 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder bei Direkterwerb.
Krafträder mit
Dreirädrige KFZ mit symmetrisch angeordneten Rädern
Einschluss: AM
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt
Mindestalter: 16 Jahre
Krafträder mit
Einschluss: AM, A1
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Mindestalter: 18 Jahre
Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
Vierrädrige Leicht-KFZ mit:
Bemerkung:
Einschluss: keine
Zusammenfassung der „alten“ Klassen M und S
Mindestalter:
16 Jahre (bei uns in Sachsen schon ab 15 Jahren möglich)